SPIE als einer der 'Best Workplaces™' der Schweiz ausgezeichnet

26.05.2023

SPIE Schweiz wird mit dem Label ‘Best Large Workplaces’ ausgezeichnet.

SPIE als einer der 'Best Workplaces™' der Schweiz ausgezeichnet

Nachdem SPIE Schweiz bereits im September 2022 durch eine Mitarbeiterumfrage zu einem ‘Great Place to Work’ wurde, durfte die Ländergesellschaft am 16. Mai 2023 an der ‘Best Workplaces™ Award Ceremony’ im Kaufleuten in Zürich zusätzlich die Auszeichnung ‘Best Workplaces’ in der Kategorie ‘Large Enterprise’ entgegennehmen. Mit dem in der Mitarbeiterumfrage erreichten Gesamtpunktzahl von 87 liegt die SPIE Schweiz über dem Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen derselben Kategorie.

Organisationen, die als einer der Best Workplaces™ in der Schweiz ausgezeichnet wurden, gehören zu den besten Arbeitgebern im Land. Die Auszeichnung steht für besondere Leistungen bei der Entwicklung vertrauensvoller Arbeitsbeziehungen sowie der Gestaltung attraktiver und förderlicher Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden.

«Die Auszeichnung als einer der ‘Best Workplaces™ Schweiz’ ist besonders wertvoll, weil sie durch die eigenen Mitarbeitenden verliehen wird. Sie können die Arbeitsplatzkultur am besten beurteilen und somit ein glaubwürdiges Bild des Arbeitgebers zeichnen», präzisiert Thomas Schneider, Mitinhaber und Consultant von Great Place to Work®.

Pierre Savoy, CEO von SPIE Schweiz, ergänzt: «Ich möchte mich bei allen SPIE-Mitarbeitenden bedanken. Ohne ihren täglichen Einsatz für einen hervorragenden Service für unsere Kunden und eine perfekte interne Zusammenarbeit wäre dies nicht möglich.»

Um als einer der Best Workplaces™ zu gelten, müssen Organisationen in der Mitarbeiterumfrage, dem Trust Index™, mindestens 70% Zustimmung erreichen, eine Culture Brief™ einreichen und die Mindestanforderungen des Culture Audit™ erfüllen. Organisationen mit der Auszeichnung Best Workplaces™ müssen sich zuerst als Great Place to Work® zertifizieren. Die Auszeichnung ‘Best Workplaces’ wird einmal im Jahr vergeben und ist unbefristet gültig.

Pressemitteilung (PDF)
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